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Sonntag, 29. Mai 2011

Café Rheinanlagen – Rat und Verwaltung nutzen letzte Chance zur Mitgestaltung

BIZ-Fraktion sieht wesentliche Forderungen beim Bebauungsplan Café Rheinanlagen umgesetzt.


(biz) Mehrheitlich wurde der Bebauungsplan Nr. 126: Café Rheinanlagen und angrenzende Bereiche am vergangenen Donnerstag im Rat beschlossen. Bis dahin war es eine sprichwörtlich schwere Geburt, mussten doch viele Umstände, Kritikpunkte und städtebauliche Stolpersteine immer wieder aufs Neue ins Visier genommen werden.

Die BIZ-Fraktion hat den jetzigen Bebauungsplan kritisch begleitet und kann sich mit dem aktuellen Ergebnis zufrieden zeigen, wird doch eine Kernforderung der BIZ erfüllt: die Festlegung auf eine maximal zweigeschossige Bebauung. Doch wie kam es soweit? Dafür muss man zurückblicken in das Jahr 2010, genauer auf den 16. September 2010. Dort stellte die BIZ-Fraktion nämlich den ausschlaggebenden Antrag in der damaligen Ratssitzung, die Bebauung der Parzelle Café Rheinanlagen auf zwei Geschosse zu begrenzen. Nach verwaltungsseitiger Überprüfung kam man zu dem Schluss, dass es tatsächlich genügend Argumente gab, um eine solche Beschränkung rechtlich wasserdicht zu gestalten.

In diesem Zusammenhang musste die Verwaltung eingestehen, dass ein bis zu diesem Zeitpunkt nicht berücksichtigtes, landespflegerisches Gutachten aus dem Jahr 2008 die Forderung nach einer zweigeschossigen Bebauung durchaus stützte. Zuvor hatte man stets die Umgebungsbebauung als einzige, stichhaltige Referenz für die Bebauungshöhe angeführt und dies auch gegenüber dem Rat so kommuniziert. Seitens aller Ratsfraktionen zeigte man sich darüber enttäuscht: „Von der Verwaltung an der Nase herumgeführt“ (Gerhard Lehmkühler, SPD), „Im Regen stehen gelassen“ (Marion Lipinski-Naumann, SPD), „Von der Verwaltung hintergangen“ (Anne Schumann-Dreyer, CDU), „Enttäuscht“ (Andrea Mehlbreuer, Grüne).

Noch in der Ratssitzung am 16. September 2010 entschuldigte sich der zu diesem Zeitpunkt harsch kritisierte Baudezernent Prümm beim Rat und versprach entsprechende Nachbesserungen beim Bebauungsplan Nr. 126 gemeinsam mit der Verwaltung vorzunehmen. Die Verwaltung hat damit die Anregungen und die Kritik seitens der BIZ-Fraktion in vollem Umfang aufgegriffen und unterstützt und ist dadurch eigenständig zu der Einsicht gelangt, zuvor in der Bewertung rund um den Bebauungsplan Café Rheinanlagen falsche Akzente gesetzt zu haben. Die neu erstellten Pläne, die nun die Aspekte des landespflegerischen Gutachtens respektieren, stellten neues Vertrauen zwischen Rat und Verwaltung her. In einem Presseartikel vom 9. Dezember 2010 versicherten sowohl der Baudezernent Prümm als auch der Leiter der Stadtplanung, Herr Hastenteufel, dass man sich sicher sei – in Abstimmung mit dem Rechtsamt- eine rechtlich belastbare Begründung für den neu erstellten Bebauungsplan Nr. 126 in dem landespflegerischen Gutachten gefunden zu haben.

In der Ratssitzung am 19. Mai 2011 verlas der stellvertretende Vorsitzende der BIZ-Fraktion Stephan Wefelscheid eine Erklärung, in der er betonte, dass man nun am Scheideweg stünde, da im Juni die dritte Veränderungssperre auslaufe. Daraus folge, dass der Stadtrat nunmehr nur noch die Entscheidung treffen könne, diesem Bebauungsplan zuzustimmen und damit städtebauliche Planung zu verantworten, oder aber abzulehnen und die städtebauliche Zukunft auf Grund des § 34 BauGB der Bauverwaltung bzw. den Gerichten zu überlassen. Das Risiko läge bei § 34 BauGB allerdings darin, dass dann der Investor in Höhe der Umgebungsbebauung, schlimmstenfalls in Höhe des Hotels Kleiner Riesen, bauen könnte. Dies wäre städtebaulich wohl die denkbar schlechteste Alternative. Aus diesem Grund fiel es der BIZ leichter, dem kompromissorientierten Bebauungsplan zuzustimmen.
 
Montag, 23. Mai 2011

Ratsmehrheit wendet überhöhte Parkgebühren ab

(biz) Wenn es nach dem Wunsch der Grünen ginge, würden nach der Zeit der BUGA die Parkgebühren in der Stadt kräftig erhöht, auf das Niveau der Gebühren in den Koblenzer Parkhäusern und Tiefgaragen. Begründet wurde dieses Ziel mit verkehrspolitischen Aspekten und mit Hinweis auf Einnahmeverbesserungen zur Konsolidierung der desolaten städtischen Finanzlage. Ein entsprechender Antrag der Grünen wurde von einer knappen Mehrheit im Stadtrat abgelehnt.

Gegen die Argumente als solche spricht nichts, ganz im Gegenteil. Bezüglich der Maßnahmen zur Erreichung jener wichtigen Ziele muss jedoch eine sinnvolle Abwägung mit weiteren Aspekten erfolgen.

Welche Wechselwirkungen wären bei einer Anhebung der Parkgebühren zu befürchten? Möglicherweise hätte die Anhebung der Parkgebühren im Straßenraum auch eine Preiswirkung für das Parkangebot in Tiefgaragen und Parkhäusern. Die Preisgestaltung von Parkgebühren in Tiefgaragen und Parkhäusern ergibt sich aus deren Eigenschaft als Renditeimmobilien.

"Die öffentliche Parkraumbewirtschaftung muss jedoch insbesondere wirtschaftspolitische Aspekte berücksichtigen", so BIZ-Mitglied Stefan Bernhard Mies.

Wirtschaftspolitisch wäre die Anhebung der Parkgebühren verhängnisvoll. „Das wäre ein weiterer Schlag für den Einzelhandel“, ist sich Mies sicher, „möglicherweise würde damit indirekt sogar das neue Shopping Center auf dem Zentraplatz gefördert, wenn dieses fertiggestellt ist“. Dann könnten viele Autofahrer direkt zum dreistöckigen Parkdeck angelockt werden. „Für den mittelständischen Einzelhandel in unserer Stadt, der auf attraktive dezentrale Parkmöglichkeiten in der Innenstadt angewiesen ist, wäre das eine fatale Entwicklung."

Bezüglich der Konsolidierung der desolaten städtischen Finanzlage fordert die BIZ anstelle unausgewogener Einzelmaßnahmen vielmehr strukturelle Veränderungen, die zu nennenswerten und grundsätzlichen Verbesserungen führen.

Ratsmitglieder mit Interessenkonflikten?

(biz) Die Landespolitik nimmt ungewollt Einfluss auf den Stadtrat Koblenz, und zwar auf unterschiedliche Weise.

So war es für den Fraktionsvorsitzenden der Grünen, Wiechmann, MdL, wohl schwierig, zwischen den konträren Interessen der Stadt Koblenz und der rot-grünen Landesregierung bezüglich der geplanten Schließung des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz, zu entscheiden. Einer Resolution des Stadtrats zum Verbleib des OLG in Koblenz hatte er nicht zugestimmt. Es zeigt sich hier, dass mehrere Mandate gleichzeitig auf nachgeordneten Ebenen ein Konfliktpotenzial beinhalten.

Noch pikanter, weil möglicherweise rechtlich problematisch, ist die vom Koblenzer SPD-Chef Langner angekündigte Aufrechterhaltung seines Mandats im Koblenzer Stadtrat. Derzeit wird durch das Rechtsamt geprüft, ob Langner sein Mandat im Stadtrat behalten darf oder abgeben muss.

Denn seit 18. Mai 2011 ist der bisherige MdL neuer Vize-Präsident der Landesbehörde Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord. Jene Behörde führt auch Kontrollfunktionen gegenüber Kommunen, mithin gegenüber der Stadt Koblenz, aus.

Sicher ist, dass Mitarbeiter der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), einer weiteren Landesbehörde mit Kontrollfunktion gegenüber Kommunen, gleichzeitig kein kommunales Ratsmandat ausüben dürfen. Zweifel an der Vereinbarkeit Langners neuer Funktion in der SGD Nord und gleichzeitig der Ausübung seines Ratsmandats sind angebracht.

Sollte die rechtliche Prüfung ergeben, das eine Unvereinbarkeit zwischen Langners beiden Funktionen besteht, müsste dann auch geprüft werden, welche Auswirkungen dies auf die Beschlüsse des Koblenzer Stadtrats in seiner Sitzung am 19. Mai 2011 (nur einen Tag nach Amtsantritt bei der SGD Nord) hätte.

Die weitere Entwicklung wird von vielen Seiten mit Spannung erwartet.
Sonntag, 22. Mai 2011

Stadtrat fordert Verbleib des OLG in Koblenz

Stadtrat Koblenz beschließt einstimmig Resolution zum Erhalt des OLG in Koblenz.

(biz) Heiß her ging im Koblenzer Stadtrat in der Sitzung vom 19.05.2011 zum Appell für den Verbleib des Koblenzer Oberlandesgerichts (OLG) sowie der Generalstaatsanwaltschaft.

Dabei ging es nicht nur um den unglaublichen Hergang des Bekanntwerdens um das Vorhaben der neuen rot-grünen Landesregierung, das OLG Koblenz und die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz zu schließen, es ging nicht nur um die bis heute nicht erfolgte fundierte Begründung für diesen tiefen Einschitt in die rheinland-pfälzische Justizstruktur. Es ging auch darum, dass Ratsmitglieder, die von Koblenzer Bürgern gewählt sind, die Interessen ihrer Bürger und ihrer Stadt ohne Wenn und aber vertreten.

Die Schließung des OLG hätte auch in anderen Institutionen, etwa berufsständischen Einrichtungen, massive Änderungen zur Folge. Auch für das Kulturangebot der Stadt ist ein Verbleib des OLG von großer Bedeutung. Die emotionalen Reden „für das OLG“ kamen u. a. von den Ratsmitgliedern Assenmacher (CDU), Rechtsanwältin Schulte-Wissermann und Lipinski-Naumann (SPD) sowie Rechtsanwalt Wefelscheid (BIZ).

„Der Stadtrat appelliert an die Landesregierung von Rheinland-Pfalz, den Standort der in Koblenz etablierten Justizbehörden bestehen zu lassen“, so lautete ein Satz eines CDU-Antrags. Jener Antrag wurde teilweise in die Formulierung der Petition des Oberbürgermeisters Hofmann-Göttig eingearbeitet wurde.

Wenngleich sich die Mitglieder der CDU-Fraktion und sicher viele weitere Ratsmitglieder eine klarere Formulierung gewünscht hätten, so folgte man dem Oberbürgermeister in dessen Ziel, die Resolution hinsichtlich einer leicht geänderten Formulierung zu einem möglichst großen Konsens unter allen Fraktionen im Stadtrat zu verhelfen, was ja auch erfolgreich geschah, denn die Resolution fand im Stadtrat Einstimmigkeit – bei leider zwei Enthaltungen.

So stimmten zwei Ratsmitglieder der Grünen nicht für die Resolution, sondern enthielten sich. Darunter auch der Fraktionsvorsitzende Wiechmann, der seit kurzem auch Mitglied des Landtags ist. Zuvor hatte er versucht, einen Änderungsantrag zur OLG-Resolution durchzusetzen. Dahingehend, dass man in dem Vorhaben der OLG-Schließung ergebnisoffen prüfen sollte.

Wefelscheid (BIZ) merkte kritisch an, dass der Stadtrat Koblenz nicht die Aufgabe der rot-grünen Koalition in Mainz zu übernehmen habe. Zudem war es breiter Konsens im Stadtrat, sich für die Heimatstadt Koblenz und deren Bürger einzusetzen. Schließlich wurden die Ratsmitglieder von Koblenzer Bürgern gewählt und haben sich dem Wohl der Stadt verpflichtet.

Dass der Stadtrat im politischen Diskurs um geplante Änderungen der Justizstruktur zuvörderst die Interessen seiner Stadt und deren Bürger zu vertreten hat, ist politisch geboten. Es darf wohl von jedem Ratsmitglied ausnahmslos erwartet werden.

In dieser Frage zeigt sich ein enormer Interessenkonflikt, wenn man gleichzeitig Ratsmitglied der Stadt und Mitglied im Landesparlament ist. Herr Wiechmann hatte sich in der vergangenen Ratssitzung offensichtlich mehr für das Land entschieden. In der SPD-Fraktion besteht jenes Problem nicht mehr.
 

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