Zentralplatz und EU: Stadt schießt zurück
Ärger aus Brüssel? Verwaltung: Verfahren ist noch nicht mal eingeleitet
Nebenschauplatz oder echte Bedrohungskulisse: Die Meinungen über die Bedeutung des Beschwerdeverfahrens der Bürgerinitiative "Zukunft für Koblenz" (BIZ) gehen weit auseinander. Im Rathaus zeigt man sich entspannt.
KOBLENZ. Ärger aus Brüssel wegen der Verträge zum Forum Mittelrhein droht nach Einschätzung der Stadt Koblenz nicht. Das Beschwerdeverfahren der BIZ samt Begleitmusik sei eine bewusste Verunsicherung der Bevölkerung, meint Stadtpressesprecher Thomas Knaak.
Zuletzt hatte die Fraktion auf ein aus ihrer Sicht teilweise ähnlich gelagertes Verfahren verwiesen, nach dem auf die Stadt Köln eine Millionen-Forderung zukommen könnte. Auch im Koblenzer Beschwerdeverfahren sei so etwas nicht auszuschließen (die RZ berichtete). "Geflissentlich verschwiegen wird", so Knaak, "dass jene Beschwerde einzig von den so besorgten BIZ-Vertretern selbst stammt, die das Vergaberecht für ihren politischen Kampf gegen das Projekt instrumentalisieren wollen." Normalerweise würden derartige Beschwerden von wirtschaftlichen Konkurrenten erhoben, deren Schutz das Vergaberecht diene. Eine solche Beschwerde gebe es nicht - und könne es auch gar nicht geben. Denn: Es könne keine Konkurrenten geben, weil die Firma Strabag auf ihre Rechte am Zentralplatz (Eigentum am Hertie-Haus und Erbbaurecht an der Tiefgarage) nur verzichten werde, wenn sie selbst den Auftrag erhält. Knaak: "Folglich könnte kein anderer dort bauen."
Das aber bedeutet aus Sicht der Stadt: Eine Ausschreibung wäre blanker Unsinn gewesen. Diese Konsequenz erkenne auch das Vergaberecht an: "Sowohl das deutsche Recht als auch die EU-Vergabekoordinierungsrichtlinie lassen für solche Fälle statt einer Ausschreibung ein Verhandlungsverfahren mit dem einzig in Betracht kommenden Rechtsinhaber zu", so die Stadtverwaltung.
Zusammengefasst: Es liege zwar ein öffentlicher Bauauftrag vor. Aber wegen der beschriebenen sogenannten Ausschließlichkeitsrechte von Strabag habe man nicht ausschreiben müssen.
Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Kölner Prozess habe sich mit der zweiten Frage ohnehin nicht beschäftigt. Das sei der BIZ auf ihre Anfrage auch mitgeteilt worden. "Von mangelnder Bereitschaft der Verwaltung, sich mit dem Thema zu beschäftigen, kann wahrlich nicht die Rede sein", so die Stadt, "wohl aber von offenbar fehlendem Willen zu besseren Einsichten einer politischen Gruppe, die nicht lockerlassen und die Öffentlichkeit verunsichern will."
(Artikel Rhein-Zeitung, Lokalteil Koblenz, Ausgabe Di 08.12.2009)
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