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Dienstag, 22. Dezember 2009

"Das Verfahren läuft"

Stadtchef: Keine Rechtsgrundlage für Auszeit
Der Bauantrag samt (Kleinlaster füllender) Unterlagen wurde der Verwaltung übergeben, das Baugenehmigungsverfahren in Sachen Zentralplatz läuft. Und es wird auch nicht wegen der EU-Beschwerde der Bürgerinitiative Zentralplatz ausgesetzt - trotz eines entsprechenden Antrags der Bürgerinitiative "Zukunft für Koblenz" (BIZ). Am Ende der Diskussionen zu diesem Punkt nahm Fraktionschef Dr. Michael Gross den Antrag zurück, eine Abstimmung gab es nicht mehr. Er betonte, dass es seiner Fraktion darum gegangen sei, die Stadt vor einem Schaden zu bewahren.
So umfänglich der Antrag der BIZ juristisch begründet war, so detailliert fiel auch die Stellungnahme von Oberbürgermeister Dr. Eberhard Schulte-Wissermann (SPD) aus. Noch einmal wurde der Hintergrund der EU-Beschwerde beleuchtet (die RZ berichtete ausführlich). Der Kern der Aussage des OB aber war ein einfacher: Er machte in seiner Stellungnahme deutlich, dass das Ansinnen der BIZ rechtlich gar nicht machbar ist. Bei dem Genehmigungsverfahren handele es sich um eine staatliche Auftragsangelegenheit, bei der dem Rat keinerlei Entscheidungsbefugnis zustehe. Ein Beschluss, das Verfahren auszusetzen, sei ohne Rechtsgrundlage nicht zulässig. Denn: Grundsätzlich hat ein Antragsteller einen Anspruch darauf, dass über seinen Antrag auch entschieden wird. "Die genannten Gründe", erklärte Schulte-Wissermann, "verdeutlichen, dass es keinen Anlass und auch keine rechtliche Grundlage für eine Aussetzung gibt."

(Artikel Rhein-Zeitung, Lokalteil Koblenz, Ausgabe Di 22.12.2009)
Donnerstag, 17. Dezember 2009

BIZ will Auszeit für Zentralplatz

Fraktion: Keine Baugenehmigung vor der Entscheidung aus Brüssel
KOBLENZ. Eine Auszeit im Baugenehmigungsverfahren für das Forum Mittelrhein auf dem Zentralplatz will die Fraktion der Bürgerinitiative "Zukunft für Koblenz" (BIZ) erreichen - mit einem Antrag in der morgigen Stadtratssitzung. Und zwar so lange, bis eine Entscheidung der EU-Kommission oder des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) wegen eines möglichen Vergabefehlers vorliegt, den die Bürgerinitiative Zentralplatz gerügt hatte.
Zur Erinnerung: Die BI Zentralplatz hatte beklagt, dass die Stadt mit den Investoren Strabag/ECE handelseinig geworden ist, ohne dass zuvor eine Ausschreibung für das Projekt erfolgt ist. Die Stadt führt aus, dass dieses Vorgehen gerechtfertigt sei, da sich das Projekt nur mit dem Investor Strabag verwirklichen lasse - weil dieser im Eigentum eines Platzteils (Hertie-Haus) sei und zudem ein Erbbaurecht an einem weiteren Platzteil (Tiefgarage) habe (die RZ berichtete).
In ihrem Antrag legt die BIZ in aller Ausführlichkeit ihre rechtliche Haltung dar. Kern ihrer Aussage: Die Ausnahme von der Regel, nämlich die Vergabe ohne Ausschreibung, sei nicht gerechtfertigt. In jedem Fall aber solle eine Entscheidung aus Brüssel beziehungsweise des EuGH abgewartet werden. Und dabei blickt die BIZ nach Köln, wo sich die Stadt möglicherweise auf hohe Schäden nach dem Ärger um den Bau der Messehallen einrichten muss. "Um der Stadt Koblenz eine derartige Situation zu ersparen und möglichen Schaden abzuwenden, sollte das Baugenehmigungsverfahren [...] solange ausgesetzt werden, bis Klarheit über das Vergaberecht besteht", heißt es im Antrag der BIZ.

(Artikel Rhein-Zeitung, Lokalteil Koblenz, Ausgabe Do 17.12.2009)
Dienstag, 15. Dezember 2009

Kommentar: Auch SPD kann lernfähig sein

Die "Gegner-Parteien" eines Einkaufszentrums auf dem Zentralplatz haben bekanntlich bei der Stadtratswahl am 7. Juni d. J. von den Koblenzer Bürgerinnen und Bürger mit über 30% der Stimmen für den neuen Stadtrat eine höchst respektable zeitnahe Zustimmung erhalten. Ganz im Gegensatz dazu steht die mehr als fragwürdige Vor-Tores-Schluss-Panik-Mehrheit für ein Einkaufszentrum im alten Stadtrat drei Tage vor Ablauf der Mandate.
 Eine Vielzahl von aktuellen Unwägbarkeiten wie die mögliche größere Verzögerung bis Ablehnung der heute geplanten Realisierung durch verschiedene Gerichtsentscheidungen, die nicht zu verantwortenden Kosten des astronomisch teuren gläsernen Kulturbaus, der schnell wachsende Widerstand in der Bevölkerung gegenüber öffentlich geförderten Prestigeobjekten (siehe auch Nürburgring) sind gerade jetzt der Nährboden für die zunehmenden Zweifel daran, ob das Zentralplatzprojekt überhaupt verwirklicht werden kann. Die BIZ sieht sich dadurch weiter bestärkt, im Rahmen ihrer politischen 10 Punkte für Koblenz das Ziel für die Gestaltung eines überwiegend grünen Zentralplatzes mit Markthalle und Kultureinrichtungen entsprechend dem Willen der Mehrheit der Koblenzer Bürger auf allen Ebenen und in allen Gremien zu verfolgen.
Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD, Gerhard Lehmkühler, bestätigt nun auch noch, dass Vertreter der BIZ konstruktiv mitarbeiten, für positive Entwicklung sorgen und konstruktiv kritische Anmerkungen machen. Damit bezeugt zumindest ein wichtiges Mitglied der SPD Fraktion entgegen bisherigen ideologischen Vorurteilen, dass auch erklärte Gegner eines Einkaufszentrums auf dem Zentralplatz konstruktive Arbeit zum Wohl unserer Stadt leisten. Im wohl verstandenen Sinn von Herrn Lehmkühler darf man darüber spekulieren, dass hinter verschlossenen Türen bei der SPD ein Umdenken stattgefunden hat. Es ist festzustellen, dass man auch innerhalb der SPD beginnt, das Gewicht der Argumente der Gegner eines Einkaufszentrums auf dem Zentralplatz ernst zu nehmen. Vielleicht sind das die ersten Anzeichen eines bevorstehenden Umschwenkens in der Zentralplatzfrage zumindest von Teilen der SPD Fraktion. (Stefan Mies)
Montag, 14. Dezember 2009

Leserbrief: Stadt vor Schaden bewahren

Die Auseinandersetzung über die EU-Beschwerde zum Forum Mittelrhein in Koblenz der Bürgerinitiative Zentralplatz geht weiter.
Die Fraktion der Bürgerinitiative "Zukunft für Koblenz" (BIZ) stellt klar: Die EU-Beschwerde wurde im Oktober 2008 von der Bürgerinitiative Zentralplatz eingereicht, der zum Zeitpunkt der Beschwerdeeinlegung namhafte Vertreter der CDU, der FDP und der Grünen angehört haben. Die EU-Beschwerde wurde in Brüssel angenommen und wurde unter der Nummer 2008/4892, SG (2008) A/7861/2 in das Beschwerderegister eingetragen. Im August 2009 wurde die EU-Beschwerde mit mehreren anderen Beschwerden zum Themenkomplex "Grundstücksverkäufe mit Bauverpflichtung" verbunden, in dem bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland anhängig ist. Die Fallnummer der Hauptakte lautet 2008/4099. Sinn und Zweck des öffentlichen Vergaberechts ist es, möglichst wirtschaftlich mit öffentlichen Mitteln umzugehen und vor Preisabsprachen und Korruption zu schützen. Die BI Zentralplatz hatte die EU-Beschwerde eingereicht, da aus ihrer Sicht beim Hochbauprojekt "Forum-Mittelrhein" möglicherweise gegen Vorschriften des europäischen Vergaberechtes verstoßen worden sein könnte. Die BI Zentralplatz wollte die Stadt Koblenz vor möglichem finanziellen Schaden bewahren, der wie in Köln bei Feststellung eines Verstoßes gegen europäisches Vergaberechte durch den EuGH zu Strafzahlungen an die EU in Millionenhöhe führen könnte. Die Fraktion der BIZ entsendet in alle Gremien der Stadt ausgewählte Experten aus ihren Reihen um mitzudenken und mitzugestalten. Die BIZ-Fraktion hält unverändert an ihren zehn Punkten für Koblenz fest und bleibt dem Wählervotum treu.
Dr. Michael Gross, Fraktionsvorsitzender der BIZ, Koblenz
Mittwoch, 9. Dezember 2009

Zentralplatz und EU: Stadt schießt zurück

Ärger aus Brüssel? Verwaltung: Verfahren ist noch nicht mal eingeleitet

Nebenschauplatz oder echte Bedrohungskulisse: Die Meinungen über die Bedeutung des Beschwerdeverfahrens der Bürgerinitiative "Zukunft für Koblenz" (BIZ) gehen weit auseinander. Im Rathaus zeigt man sich entspannt.

KOBLENZ. Ärger aus Brüssel wegen der Verträge zum Forum Mittelrhein droht nach Einschätzung der Stadt Koblenz nicht. Das Beschwerdeverfahren der BIZ samt Begleitmusik sei eine bewusste Verunsicherung der Bevölkerung, meint Stadtpressesprecher Thomas Knaak.

Zuletzt hatte die Fraktion auf ein aus ihrer Sicht teilweise ähnlich gelagertes Verfahren verwiesen, nach dem auf die Stadt Köln eine Millionen-Forderung zukommen könnte. Auch im Koblenzer Beschwerdeverfahren sei so etwas nicht auszuschließen (die RZ berichtete). "Geflissentlich verschwiegen wird", so Knaak, "dass jene Beschwerde einzig von den so besorgten BIZ-Vertretern selbst stammt, die das Vergaberecht für ihren politischen Kampf gegen das Projekt instrumentalisieren wollen." Normalerweise würden derartige Beschwerden von wirtschaftlichen Konkurrenten erhoben, deren Schutz das Vergaberecht diene. Eine solche Beschwerde gebe es nicht - und könne es auch gar nicht geben. Denn: Es könne keine Konkurrenten geben, weil die Firma Strabag auf ihre Rechte am Zentralplatz (Eigentum am Hertie-Haus und Erbbaurecht an der Tiefgarage) nur verzichten werde, wenn sie selbst den Auftrag erhält. Knaak: "Folglich könnte kein anderer dort bauen."

Das aber bedeutet aus Sicht der Stadt: Eine Ausschreibung wäre blanker Unsinn gewesen. Diese Konsequenz erkenne auch das Vergaberecht an: "Sowohl das deutsche Recht als auch die EU-Vergabekoordinierungsrichtlinie lassen für solche Fälle statt einer Ausschreibung ein Verhandlungsverfahren mit dem einzig in Betracht kommenden Rechtsinhaber zu", so die Stadtverwaltung.

Zusammengefasst: Es liege zwar ein öffentlicher Bauauftrag vor. Aber wegen der beschriebenen sogenannten Ausschließlichkeitsrechte von Strabag habe man nicht ausschreiben müssen.

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Kölner Prozess habe sich mit der zweiten Frage ohnehin nicht beschäftigt. Das sei der BIZ auf ihre Anfrage auch mitgeteilt worden. "Von mangelnder Bereitschaft der Verwaltung, sich mit dem Thema zu beschäftigen, kann wahrlich nicht die Rede sein", so die Stadt, "wohl aber von offenbar fehlendem Willen zu besseren Einsichten einer politischen Gruppe, die nicht lockerlassen und die Öffentlichkeit verunsichern will."

Im Übrigen sei es nicht zutreffend, dass die Beschwerde der BIZ bei der EU-Kommission mit anderen Verfahren verbunden wurde, zu denen es 2010 eine Grundsatzentscheidung des EuGH geben solle. Ein offizielles EU-Vertragsverletzungsverfahren, so Knaak, sei noch gar nicht eingeleitet. Die Beschwerde habe noch nicht einmal zu einer Nachfrage der Kommission bei der Stadt geführt.

(Artikel Rhein-Zeitung, Lokalteil Koblenz, Ausgabe Di 08.12.2009)
Montag, 30. November 2009

Zentralplatz und EU: BIZ lässt nicht locker

Nach "Kölner Messeskandal" hakt die Fraktion erneut bei der Stadt nach
Wie schnell Entscheidungen auf europäischer Ebene auch einen Stadtrat beschäftigen können, erleben die Kölner derzeit in höchst unwillkommener Form. Der umstrittene Bau der Messehallen könnte die Stadt nach einer Gerichtsentscheidung viele Millionen Euro kosten. Droht Koblenz Ähnliches beim Zentralplatz? Die Bürgerinitiative "Zukunft für Koblenz" befürchtet das - und fordert Konsequenzen.
KOBLENZ. Die Stadt Koblenz sieht keine Relevanz der Vorgänge rund um den Bau der Kölner Messe für die Planungen des Forums Mittelrhein auf dem Zentralplatz. Man stehe nicht in Kontakt zur dortigen Verwaltung und sehe keine Auswirkungen der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) auf das laufende Projekt in Koblenz. Das betont das Amt für Wirtschaftsförderung auf Nachfrage der Bürgerinitiative "Zukunft für Koblenz" (BIZ).
Parallelen zu Koblenz?
Der Europäische Gerichtshof hat kürzlich entschieden, dass die Stadt Köln den Bauauftrag für die Messehallen hätte ausschreiben müssen - und dass eine entsprechende gerichtliche Überprüfung nicht daran scheitere, dass der Bau bereits abgeschlossen sei. Für die BIZ war dieses Urteil Anlass für eine Nachfrage bei der Stadt. Immerhin liegt der Europäischen Kommission eine Beschwerde vor, in der die fehlende Ausschreibung beim Koblenzer Millionen-Projekt gerügt wird. Diese wurde verbunden mit anderen Verfahren, zu denen es 2010 eine Grundsatzentscheidung des EuGH geben soll.
Ziel der jetzigen Anfrage der BIZ: "Wir hatten gehofft, dass die Verwaltung aufhorcht", so der Vorsitzende und Fraktionsvize Stephan Wefelscheid. Gehofft, dass sich das Rechtsamt mit möglichen Folgen beschäftigen würde, wenn die Stadt trotz des anhängigen Verfahrens bei der eingeschlagenen Linie bleibe. Die Antwort der Verwaltung aber habe für ihn gezeigt, dass man sich damit gar nicht beschäftigen wolle. Die Stadt habe etwa behauptet, die Entscheidungsgründe des EuGH hätten noch nicht vorgelegen - obwohl sie bereits im Internet abrufbar gewesen seien, so Wefelscheid.
Die Wirtschaftsförderung führt aus, dass der Fall Köln auf Koblenz nicht übertragbar sei. An der rechtlichen Einschätzung habe sich nichts geändert: Ja, es handele sich um ein Projekt, bei dem grundsätzlich eine Ausschreibung hätte erfolgen müssen. Aber: Die Konstellation sei eine Ausnahme von der Regel, da das Hertie-Haus im Eigentum der Strabag steht - und diese auch noch ein Erbbaurecht an der Tiefgarage hat. Das Projekt könne die Stadt daher nur mit diesem Investor realisieren. Und daher, so die Verwaltung, sei eine freihändige Vergabe in Ordnung gewesen. Diese Einschätzung sei im Übrigen auch vom zuständigen Dezernat im Landeswirtschaftsministerium bestätigt worden.
Die BIZ räumt durchaus ein, dass der Fall Köln und der Fall Koblenz Unterschiede aufweisen. Aber, so Stephan Wefelscheid, das Urteil gebe einen wichtigen Warnhinweis: Das Schaffen von Fakten führe zu keiner Veränderung der Rechtslage. Die Stadt dürfe nicht darauf vertrauen, dass sie trotz des schwebenden Verfahrens einfach bauen und darauf hoffen kann, dass sie das nicht wieder einholen wird.
Die Fraktion sieht ein großes Haftungsrisiko, wenn man jetzt nach der Devise "Augen zu und durch" handele. Wefelscheid: "Das baurechtliche Genehmigungsverfahren müsste bis zu einer Entscheidung des EuGH ausgesetzt werden." Die BIZ hat jetzt das Kölner Urteil samt Entscheidungsgründen an Oberbürgermeister Dr. Eberhard Schulte-Wissermann geschickt - und um eine erneute Beantwortung ihrer Anfrage gebeten.

(Artikel Rhein-Zeitung, Loktalteil Koblenz, Ausgabe Mo 30.11.2009)
Montag, 2. November 2009

Der Zentralplatz beschäftigt die EU

Beschwerde der Bürgerinitiative wurde mit anderen Verfahren verbunden - Wäre doch eine Ausschreibung nötig gewesen?

Vor fast genau einem Jahr hat die Bürgerinitiative Zentralplatz eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingelegt. In deren Mittelpunkt: die Frage, ob man das Projekt hätte ausschreiben müssen oder nicht. Wer geglaubt haben sollte, die Beschwerde würde postwendend zurückkommen, sieht sich jetzt eines Besseren belehrt: Es gibt viele ähnlich gelagerte Fälle. Und die Grundfrage dahinter beschäftigt jetzt sogar den Europäischen Gerichtshof.

KOBLENZ/BRÜSSEL. Macht die Europäische Kommission doch noch einen Strich durch die Pläne für das Forum Mittelrhein auf dem Koblenzer Zentralplatz? Eine Entscheidung steht noch aus - und wird zunächst vom Votum des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in einer Grundsatzfrage abhängig sein. Im vergangenen Jahr hatte die Bürgerinitiative Zentralplatz bei der Kommission eine Beschwerde eingelegt, in der Fehler bei der Ausschreibung des Projekts gerügt wurden. Diese Beschwerde liegt noch in Brüssel, wie eine Quelle in der dortigen Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen auf Nachfrage der RZ bestätigt.

Bauauftrag oder nicht?

Dort wurde sie nämlich mit anderen Verfahren verbunden - befindet sich somit in der Gesellschaft von etwa 10 bis 20 weiteren Verfahren mit einer vergleichbaren Konstellation, wie es aus der Kommission heißt. Und die sieht so aus: Ein Grundstück wird von der öffentlichen Hand an einen Privaten verkauft. Dieser soll dann nach Vorgaben der Stadt etwas darauf bauen. Die Frage lautet: Liegt ein öffentlicher Bauauftrag vor oder nicht? Denn an dieser Frage entscheidet sich dann auch grundsätzlich, ob eine (europaweite) Ausschreibung notwendig ist. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte zuletzt ein entsprechendes Verfahren gestoppt und dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt. In der Kommission hat man nun die ähnlich gelagerten Beschwerdefälle so lange zurückgestellt, bis der EuGH die Grundsatzfrage entschieden hat. "Sieht der EuGH es als Bauauftrag an, dann haben wir ein Problem", berichtet die dortige Quelle der RZ. Das entsprechende Rechtsgutachten, das der Generalanwalt erstellt, wird voraussichtlich zum Jahresende vorliegen. In der Kommission rechnet man mit einer Gerichtsentscheidung bis zum Sommer 2010. Und in einzelnen Fällen könnte es dann tatsächlich sein, dass geschlossene Verträge hinfällig sind. Wie es dann weitergeht mit bereits begonnenen Bauprojekten, alle Härten und Details müsse man dann mit der Bundesregierung klären.

Ob das dann auch Koblenz betreffen wird, muss sich ebenfalls noch erweisen. Die Stadt hatte stets betont, dass beim Zentralplatz eine Spezialsituation gegeben sei: Das Projekt lasse sich nur gemeinsam mit Strabag realisieren. Dem Unternehmen gehöre das Gelände, auf dem das Hertie-Haus (noch) steht. Außerdem hat Strabag ein Erbbaurecht an der Tiefgarage. Wenn deswegen aber nur mit diesem einen Investor das Vorhaben zu machen sei, sei eine Ausschreibung nicht erforderlich, so die Argumentation des Rechtsamts.

Entscheidung: Sommer 2010

Das sieht die Bürgerinitiative Zentralplatz völlig anders. Man hätte aus ihrer Sicht zumindest den Kulturbau auf städtischem Gelände ganz ohne Strabag-Beteiligung realisieren können. Daher hätte man zumindest diesen Teil des Projekts auch ausschreiben müssen. Ob das letztlich die Kommission genauso sehen wird, entscheidet sich frühestens ab Sommer 2010.

(Artikel Rhein-Zeitung, Lokalteil Koblenz, Ausgabe Mo 02.11.2009)

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