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Sonntag, 25. Oktober 2009

Zentralplatz: Fraktion verklagt den Stadtrat

Verträge beschäftigen Gericht - Hätte öffentlich beraten werden müssen?

Eine Fraktion verklagt den Stadtrat: Das ist neu, zumindest in Koblenz. Nach einer Klage beschäftigt sich jetzt auch das Verwaltungsgericht mit dem Zankapfel der Stadt: dem Zentralplatz.

KOBLENZ. Hätte der Stadtrat über die Zentralplatzverträge öffentlich beraten müssen? Mit dieser Frage muss sich die Erste Kammer des Koblenzer Verwaltungsgerichts auseinandersetzen. Die Fraktion Gross/Henchel hat gegen den Rat Klage eingereicht. Sie hatte im März - und bei weiteren Gelegenheiten - beantragt, entsprechende Tagesordnungspunkte in die öffentliche Sitzung zu verlegen. Sie war damit bei der großen Ratsmehrheit auf Ablehnung gestoßen.

Gibt es den Kläger noch? Rechtswidrig sei das, argumentiert Rechtsanwalt Stephan Wefelscheid als Bevollmächtigter der Kläger - und verletze die Rechte der Fraktion Gross/Henchel. Und genau an diesem Punkt könnte sich bereits der Erfolg oder Misserfolg der Klage entscheiden. Denn: Die Fraktion Gross/Henchel gibt es gar nicht mehr. Zur Erinnerung: Die beiden Ratsmitglieder Dr. Michael Gross und Paul Henchel hatten im "alten" Rat vor der Wahl die FDP-Fraktion verlassen und in der Folge eine eigene Fraktion gestellt. Im Wahlkampf waren beide als Spitzenkandidaten für die Bürgerinitiative "Zukunft für Koblenz" (BIZ) ins Rennen gegangen. Die BIZ stellt jetzt sechs Ratsmitglieder - darunter Gross und Henchel.

Doch ob das reicht? Der Vorsitzende Richter und Vizepräsident des Gerichts, Klaus Meier, schien da auch Zweifel zu haben. Eine Verletzung von sogenannten Mitgliedschaftsrechten, wie sie hier geltend gemacht werden, könne man nur dann feststellen, wenn die Fraktion auch noch etwas davon habe. "Aber die Fraktion besteht nicht mehr", so Meier, "das ist das Problem."

Das sah Stephan Wefelscheid anders. Gross/Henchel sei in der BIZ aufgegangen, sei ein Teil der neuen Fraktion geworden. Es bestehe daher ein Fortsetzungszusammenhang. Ein Interesse an der Feststellung habe man in jedem Fall: "Wenn die Beschlüsse rechtswidrig sind, müssten sie neu herbeigeführt werden", so der Klagevertreter. Im Übrigen habe es große Nachteile im Wahlkampf gegeben. Man habe nicht auf die Details der Verträge zum Zentralplatz eingehen dürfen, die man so vehement ablehne. Da diese Teil der nicht öffentlichen Sitzung waren, habe man sich der Verschwiegenheitspflicht unterwerfen müssen - obwohl, so Wefelscheid, von den Bürgern viele Nachfragen zu den konkreten Punkten der Verträge gestellt worden seien.

Rechte nur bis zur Wahl. Die Interessen des Stadtrats und dessen Vorsitzenden, des Oberbürgermeisters, vertrat Achim Gebel, der Leiter des Rechtsamts. Er zielte in seiner Klageerwiderung auf den Punkt ab, den auch das Gericht jetzt angesprochen hat. Eine Fraktion sei eine Kunstfigur, die Rechte habe - aber nur solange sie besteht. Und das heißt: nur innerhalb der Wahlperiode. "Wenn sie dann von Rechts wegen aufgelöst wird, kann sie keine Rechte mehr geltend machen." Anders sieht Gebel das bei einem Ratsmitglied: Das sterbe glücklicherweise nicht nach dem Ende der Wahlperiode, die Fraktion aber sehr wohl.

Doch so eindeutig scheint es für das Gericht nicht zu sein. Zumal das bedeuten würde, so Richter Meier, dass eine Fraktion immer bis zum Ende der Wahlperiode ein rechtskräftiges Urteil herbeiführen müsste - oder seine Rechte verliere. Eine interessante Frage sei das.

Zur Frage, ob die Beschlüsse rechtswidrig sein könnten, wurden keine Ausführungen mehr gemacht. Eine Entscheidung des Gerichts soll bald folgen

(Artikel Rhein-Zeitung, Lokalteil Koblenz, Ausgabe Fr 23.10.2009)

Dienstag, 21. Juli 2009

Stadtratssitzung vom 16. März 2009 wird juristisch neu aufgerollt

KOBLENZ. Als letzte offizielle Amtshandlung hat die Fraktion Dr. Gross/Henchel noch vor der konstituierenden Sitzung des neu gewählten Stadtrates Feststellungsklage beim Verwaltungsgericht Koblenz erhoben. Mit dieser Klage begehrt die Fraktion Dr. Gross/Henchel u. A. die gerichtliche Feststellung, dass der Ausschluss der Öffentlichkeit bei der Beratung und Beschlussfassung über den städtebaulichen Vertrag, den Grundstückskaufvertrag und den Miet-Kaufvertrag zum Zentralplatzprojekt "Forum Mittelrhein" in der Stadtratssitzung am 16. März 2009 rechtswidrig war. Bei dieser Feststellungsklage handelt es sich um einen sog. Kommunalverfassungsstreit, bei dem nicht einzelne Ratsmitglieder Klagegegner sind, sonder bei dem ein Teil des Rates, nämlich die Fraktion Dr. Gross/Henchel, vom Gericht die Entscheidungen des gesamten Stadtrates auf ihre Rechtmäßigkeit, nämlich den Einklang mit der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz, überprüfen lässt.

Demokratische Legitimation, demokratische Kontrolle und demokratische Partizipation lassen sich sinnvollerweise nur unter der Voraussetzung parlamentarischer Öffentlichkeit verwirklichen.

Die Wähler haben ihre Repräsentanten für den Stadtrat in periodisch wiederkehrenden Wahlen zu wählen. Der Wahlakt ist ein Kontrollakt gegenüber der bisherigen Tätigkeit des jeweiligen Stadtrates und zugleich ein Legitimationsakt: Ein Vertrauensbeweis in der Wiederwahl und ein Vertrauensvorschuss in der Neuwahl. Eine derartige Entscheidung setzt aber eine möglichst umfassende Kenntnis der politischen Zusammenhänge und Alternativen voraus und ist sinnvollerweise nur dann möglich, wenn der Wähler über die politischen Ereignisse, insbesondere über das Verhalten der Fraktionen und Stadträte im Stadtrat, ausreichend informiert ist. Die Öffentlichkeit der Stadtratssitzungen ist daher notwendige Voraussetzung für Wahlen auf der Grundlage demokratischer Willensbildung.

Aber auch für die Zeit nach den Wahlen behält die demokratische Funktion des Prinzips der Sitzungsöffentlichkeit des Stadtrates ihre tragende Bedeutung. Sie ermöglicht die permanente Kommunikation zwischen Stadträten und Volk, indem die fiktive Anwesenheit des ganzen Volkes den Stadträten trotz ihrer gewissensmäßigen Unabhängigkeit ständig die Tatsache ihrer Stellung als delegierter Volksvertreter bewusst gemacht und ihr Verantwortungsbewusstsein berührt wird. Dadurch wird unzulässigen Einwirkungen persönlicher Beziehungen, Einflüssen und Interessen auf die Beschlussfassung vorgebeugt und der Anschein vermieden, dass "hinter verschlossenen Türen" unsachgemäße Motive für die getroffene Entscheidung maßgebend gewesen sein könnten. Demokratische Kontrolle kann nur dann funktionieren, wenn die einzelnen politischen Positionen im Rahmen der parlamentarischen Auseinandersetzungen ständig sichtbar gemacht werden, um sie so für die Öffentlichkeit verständlich, nachvollziehbar und damit auch kontrollierbar zu gestalten.

Dass der Ausschluss der Öffentlichkeit fatale Folgen nach sich ziehen kann, hat jüngst auch die Nürburgring-Affäre mit dem Rücktritt von Finanzminister Ingolf Deubel gezeigt. Wäre die Öffentlichkeit über die riskanten Finanzgeschäfte umfänglich informiert worden, hätte Ministerpräsident Kurt Beck vielleicht nicht sagen müssen:" Wir hätten früher die Reißleine ziehen müssen!"

(Pressemitteilung BIZ Koblenz e.V.)

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