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Dienstag, 24. November 2009

Ratsfraktion Gross/Henchel ./. Stadtrat Koblenz - Leserbrief "Gericht drückt sich"

Das Verwaltungsgericht hat verfügt, dass die Klage einer ehemaligen Fraktion gegen den Koblenzer Stadtrat unzulässig ist.
Mit großem Interesse habe ich die Begründung des Verwaltungsgerichts gelesen, die besagt, dass eine Fraktion, die in einem Stadtrat während einer vergangenen Ratsperiode tätig war, nach deren Ablauf nicht mehr berechtigt ist, die Rechtswidrigkeit von Ratsbeschlüssen, hier die Beratung der Zentralplatzpläne in nicht-öffentlicher Sitzung, gerichtlich klären zu lassen.
Ganz ehrlich: Verstanden habe ich sie nicht. Verstanden habe ich nur, dass das Gericht sich um eine Entscheidung in der Sache gedrückt und damit gleichzeitig gebilligt hat, dass hinter verschlossenen Türen eine öffentliche Willensbildung verhindert wurde. Die Fraktion Gross/Henchel hat doch nicht für sich geklagt, denn sie war zur Ratssitzung zugelassen, sondern für die ausgesperrten Bürgerinnen und Bürger. Schon um dies in Zukunft zu verhindern, wäre eine materiell-rechtliche Entscheidung zugunsten der Demokratie dringend nötig gewesen, wenn schon die Meinung der Bevölkerung von großen Teilen des Stadtrats, aus welchen Gründen auch immer, schlichtweg ignoriert wird.
(Leserbrief Rhein-Zeitung, Lokalteil Koblenz, Ausgabe Di 24.11.2009)
Freitag, 30. Oktober 2009

Gericht: Klage gegen Stadtrat ist unzulässig

Rhein-Zeitung Koblenz | Presseartikel vom 30. Oktober 2009 --- Zentralplatz ---

Artikel zum Urteil vom 22. Oktober 2009 des Verwaltungsgerichts, 1 K 718/09.KO:

Ehemalige Fraktion wollte klären, ob Zentralplatzpläne nicht-öffentlich beraten werden durften.

KOBLENZ. Eine ehemalige Fraktion kann nicht mehr klagen: Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden und weist damit die Klage der ehemaligen Fraktion Gross/Henchel ab, die gegen den Stadtrat geklagt hat.

Die beiden Politiker wollten sich jetzt gerichtlich dagegen wenden, dass Beschlüsse zum Zentralplatz in nicht-öffentlicher Sitzung im Rat gefasst worden waren. "Eine Fraktion, die in einem Stadt- oder Gemeinderat während der Ratsperiode 2004 bis 2009 tätig war, ist nach deren Ablauf nicht mehr berechtigt, die Rechtswidrigkeit von Ratsbeschlüssen gerichtlich klären zu lassen", heißt es in der Pressemitteilung. Da ist es auch egal, dass die beiden Protagonisten als Vertreter der Bürgerinitiative "Zukunft für Koblenz" erneut im Rat vertreten sind. Denn die Klägerin bestehe seit Ablauf der Wahlzeit des vorausgegangenen Stadtrates zum 30. Juni 2009 nicht mehr. Der Zusammenschluss zu einer Fraktion beruhe auf einer verbindlichen Absprache, mit der Ratsmitglieder eine politische Zusammenarbeit vereinbarten. Die gemeinsame Arbeit sei von vornherein auf die Dauer der Wahlperiode begrenzt, da eine Fraktion als Untergliederung des Rates nicht länger bestehen könne als der Rat selbst. Daran ändere auch die Zugehörigkeit der beiden Mitglieder zur neuen Fraktion "BIZ" nichts, heißt es in der Pressemitteilung. Denn die Klägerin sei mit der "BIZ" nicht identisch.

Die Fraktion Gross/Henchel hatte in der Stadtratssitzung am 16. März beantragt, den Tagesordnungspunkt "Zentralplatz - Städtebaulicher Vertrag; Miet-Kauf-Vertrag; Grundstückskaufvertrag" in öffentlicher Sitzung zu behandeln. Dies lehnte der Stadtrat mehrheitlich ab. Eine Beschwerde bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion wurde abgewiesen. Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts können die Beteiligten die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragen.
Sonntag, 25. Oktober 2009

Zentralplatz: Fraktion verklagt den Stadtrat

Verträge beschäftigen Gericht - Hätte öffentlich beraten werden müssen?

Eine Fraktion verklagt den Stadtrat: Das ist neu, zumindest in Koblenz. Nach einer Klage beschäftigt sich jetzt auch das Verwaltungsgericht mit dem Zankapfel der Stadt: dem Zentralplatz.

KOBLENZ. Hätte der Stadtrat über die Zentralplatzverträge öffentlich beraten müssen? Mit dieser Frage muss sich die Erste Kammer des Koblenzer Verwaltungsgerichts auseinandersetzen. Die Fraktion Gross/Henchel hat gegen den Rat Klage eingereicht. Sie hatte im März - und bei weiteren Gelegenheiten - beantragt, entsprechende Tagesordnungspunkte in die öffentliche Sitzung zu verlegen. Sie war damit bei der großen Ratsmehrheit auf Ablehnung gestoßen.

Gibt es den Kläger noch? Rechtswidrig sei das, argumentiert Rechtsanwalt Stephan Wefelscheid als Bevollmächtigter der Kläger - und verletze die Rechte der Fraktion Gross/Henchel. Und genau an diesem Punkt könnte sich bereits der Erfolg oder Misserfolg der Klage entscheiden. Denn: Die Fraktion Gross/Henchel gibt es gar nicht mehr. Zur Erinnerung: Die beiden Ratsmitglieder Dr. Michael Gross und Paul Henchel hatten im "alten" Rat vor der Wahl die FDP-Fraktion verlassen und in der Folge eine eigene Fraktion gestellt. Im Wahlkampf waren beide als Spitzenkandidaten für die Bürgerinitiative "Zukunft für Koblenz" (BIZ) ins Rennen gegangen. Die BIZ stellt jetzt sechs Ratsmitglieder - darunter Gross und Henchel.

Doch ob das reicht? Der Vorsitzende Richter und Vizepräsident des Gerichts, Klaus Meier, schien da auch Zweifel zu haben. Eine Verletzung von sogenannten Mitgliedschaftsrechten, wie sie hier geltend gemacht werden, könne man nur dann feststellen, wenn die Fraktion auch noch etwas davon habe. "Aber die Fraktion besteht nicht mehr", so Meier, "das ist das Problem."

Das sah Stephan Wefelscheid anders. Gross/Henchel sei in der BIZ aufgegangen, sei ein Teil der neuen Fraktion geworden. Es bestehe daher ein Fortsetzungszusammenhang. Ein Interesse an der Feststellung habe man in jedem Fall: "Wenn die Beschlüsse rechtswidrig sind, müssten sie neu herbeigeführt werden", so der Klagevertreter. Im Übrigen habe es große Nachteile im Wahlkampf gegeben. Man habe nicht auf die Details der Verträge zum Zentralplatz eingehen dürfen, die man so vehement ablehne. Da diese Teil der nicht öffentlichen Sitzung waren, habe man sich der Verschwiegenheitspflicht unterwerfen müssen - obwohl, so Wefelscheid, von den Bürgern viele Nachfragen zu den konkreten Punkten der Verträge gestellt worden seien.

Rechte nur bis zur Wahl. Die Interessen des Stadtrats und dessen Vorsitzenden, des Oberbürgermeisters, vertrat Achim Gebel, der Leiter des Rechtsamts. Er zielte in seiner Klageerwiderung auf den Punkt ab, den auch das Gericht jetzt angesprochen hat. Eine Fraktion sei eine Kunstfigur, die Rechte habe - aber nur solange sie besteht. Und das heißt: nur innerhalb der Wahlperiode. "Wenn sie dann von Rechts wegen aufgelöst wird, kann sie keine Rechte mehr geltend machen." Anders sieht Gebel das bei einem Ratsmitglied: Das sterbe glücklicherweise nicht nach dem Ende der Wahlperiode, die Fraktion aber sehr wohl.

Doch so eindeutig scheint es für das Gericht nicht zu sein. Zumal das bedeuten würde, so Richter Meier, dass eine Fraktion immer bis zum Ende der Wahlperiode ein rechtskräftiges Urteil herbeiführen müsste - oder seine Rechte verliere. Eine interessante Frage sei das.

Zur Frage, ob die Beschlüsse rechtswidrig sein könnten, wurden keine Ausführungen mehr gemacht. Eine Entscheidung des Gerichts soll bald folgen

(Artikel Rhein-Zeitung, Lokalteil Koblenz, Ausgabe Fr 23.10.2009)

Freitag, 17. April 2009

Zentralplatz: Nicht-Öffentlichkeit um jeden Preis

"Zentralplatz: Beschwerde läuft"
(Artikel Rhein-Zeitung, Lokalteil Koblenz, Ausgabe vom 17.04.2009)

Fraktion Dr. Gross/Henchel wehrt sich gegen Beschlussfassung im Rat.

KOBLENZ. Die Sondersitzung des Stadtrats am 16. März wird das Rathaus wohl noch einmal beschäftigen. Im nicht öffentlichen Teil der Sitzung gab es eine Mehrheit für die Details der Zentralplatzverträge. Der Umstand, dass hinter verschlossenen Türen beraten wurde, erregte damals bereits Widerstand bei der Fraktion Dr. Gross/Henchel. Diese hatte versucht, den Tagesordnungspunkt öffentlich zu behandeln, war aber am Widerstand von Oberbürgermeister Dr. Eberhard Schulte-Wissermann und der großen Mehrheit des Stadtrats gescheitert.

Jetzt hat sich die Fraktion mit einer Fachaufsichtsbeschwerde an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) gewandt und um eine rechtliche Prüfung des Vorgangs gebeten. Zum einen wird moniert, dass die Tagesordnung der Sitzung nicht im Ältestenrat abgestimmt worden sei. Zum anderen sei mit den Anträgen im März fehlerhaft verfahren worden. Die Fraktion Dr. Gross/Henchel kritisiert dabei auch die Äußerungen des Stadtchefs, der klar signalisiert habe, dass er den Tagesordnungspunkt nicht öffentlich behandeln würde, selbst wenn es einen entsprechenden Beschluss gegeben hätte.

Dienstag, 7. April 2009

Zentralplatz: Nicht-Öffentlichkeit umstritten

"Das darf bezweifelt werden"
(Leserbrief Rhein-Zeitung, Lokalteil Koblenz, Ausgabe vom 01.04.2009)

Über die Verträge zum Zentralplatz hat der Koblenzer Stadtrat in nichtöffentlicher Sitzung beraten.

Einzig der Fraktion Dr. Gross/Henchel ist es zu verdanken, dass die Öffentlichkeit überhaupt von der nichtöffentlichen Sitzung des Stadtrats vom 16. März 2009 zum Thema Zentralplatz erfahren konnte. In dieser Sitzung hat nach Angabe der RZ der Stadtrat den Mietkaufvertrag für den Kulturbau, den städtebaulichen Vertrag und den Grundstückskaufvertrag beschlossen. Die Einzelheiten der Verträge sind der Öffentlichkeit bisher leider unbekannt und werden es, wenn es nach dem Willen des Herrn Oberbürgermeister geht, auch bleiben. Denn der Einspruch der Fraktion Dr. Gross/Henchel gegen die Tagesordnung wurde vom Stadtrat verworfen und der Antrag auf Verlegung der Diskussion und Abstimmung über die Verträge in die öffentliche Sitzung beziehungsweise der hilfsweise Antrag auf Wiederherstellung der Öffentlichkeit vom Stadtrat abgelehnt.

Wie die RZ berichtete, erklärte Herr Dr. Eberhard Schulte-Wissermann, dass die Anträge mit den gesetzlichen Vorgaben und der Geschäftsordnung des Stadtrats nicht vereinbar wären. Ob diese rechtliche Einschätzung des Herrn Oberbürgermeister zutreffend ist, darf aus guten Gründen bezweifelt werden.

Schließlich gilt laut rheinland-pfälzischer Gemeindeordnung grundsätzlich das Öffentlichkeitsprinzip, von dem nur in bestimmten Fällen abgewichen werden darf. Ob die vom Stadtrat beschlossenen Verträge tatsächlich in Gänze nur in nichtöffentlicher Sitzung beraten und beschlossen werden durften, ist schon alleine aus dem Grund fraglich, da diese nicht nur die mittelfristige, sondern auch die langfristige Planung der Gemeinde betreffen.

Die letztendliche Deutungshoheit der Gemeindeordnung liegt aber weder beim Stadtrat noch bei dem Oberbürgermeister, sondern einzig und allein bei der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Es bleibt zu hoffen, dass die Fraktion Dr. Gross/Henchel der Klärung dieser Frage entschieden nachgeht.

Stephan Wefelscheid, Vorsitzender der Bürgerinitiative Zukunft für Koblenz

Montag, 6. April 2009

Zentralplatz: Votum ohne Öffentlichkeit

Verträge durch. / Zentralplatz: Votum ohne Öffentlichkeit
(Artikel Rhein-Zeitung, Lokalteil Koblenz, Ausgabe vom 17.03.2009)

KOBLENZ. Und wieder Zentralplatz: Weiter Vereinbarungen in den drei Verträgen für das Forum Mittelrhein standen auf der Tagesordnung des Stadtrats. Und die Einzelheiten des Mietkaufvertrags für den Kulturbau, des städtebaulichen Vertrags und des Grundstückskaufvertrags fanden eine Mehrheit, wie Stadtpressesprecher Thomas Knaak der RZ bestätigte. Allerdings in nichtöffentlicher Sitzung, sodass er sich zu den Details nicht äußern konnte.

Genau das hatte Dr. Michael Gross von der Fraktion Gross/Henchel zu verhindern versucht.

Mit einem Antrag wollte er die Diskussion und Abstimmung der Öffentlichkeit zugänglich machen. Ein Antrag, über den zwar formell abgestimmt werden musste, der aber mit den gesetzlichen Vorgaben und der Geschäftsordnung des Stadtrats nicht vereinbar ist, wie Dr. Eberhard Schulte-Wissermann betonte. Grundstücks- und Vertragsangelegenheiten müssen grundsätzlich in nichtöffentlicher Sitzung behandelt werden, erinnerte der Oberbürgermeister. "Es gibt Dinge, die stehen überhaupt nicht zur Disposition."

Wenig überraschend: Die Fraktion Gross/Henchel sah es anders. Bei vier Enthaltungen gab es damit aber letztlich nur zwei Stimmen für eine Verlegung in den öffentlichen Teil
- und eine breite Mehrheit dagegen.

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