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Mittwoch, 29. August 2012

BIZ attackiert Entwicklungskonzept

Koblenz - Das Forum Mittelrhein steht kurz vor der Vollendung, die Bauarbeiten im Umfeld laufen auf Hochtouren und die Fußgängerzone ist abgesehen vom Altlöhrtor bereits seit Frühjahr 2011 fertig: Insofern überrascht es, dass sich der Stadtrat erst in seiner jüngsten Sitzung mit dem städtebaulichen Entwicklungskonzept "Aktive Innenstadt" befasste. Bei näherer Betrachtung wurde jedoch deutlich, dass es auch um ein großes Thema geht - den Handlungsbedarf für die Löhrstraße.

Den kompletten Artikel finden Sie bei RZ-Online unter dem Link:
http://www.rhein-zeitung.de/region/koblenz_artikel,-BIZ-attackiert-Entwicklungskonzept-_arid,474649.html
Dienstag, 28. August 2012

Baumaßnahme vor Konzept

BIZ kritisiert Reihenfolge der Entscheidungen zum „Städtebaulichen Entwicklungskonzept Aktive Innenstadt“

BIZ-Fraktionsvorsitzender
Stephan Wefelscheid
Koblenz. Normalerweise erfolgt eine Beschlussfassung über eine Konzeption bevor eine Baumaßnahme durchgeführt wird. Schließlich soll die Baumaßnahme das vollziehen, was das Konzept vorgibt – normalerweise. Dem vorliegenden Konzept "Aktive Innenstadt Koblenz" - Handlungsbedarfe für die Löhrstraße wurde von Seiten der ADD bereits zugestimmt. Die Beschlussfassung war damit nur noch aus formalen Gründen kürzlich im Rat erforderlich.

Dieser Vorgang lässt tief blicken in das Herz der rheinland-pfälzischen Förderpolitik.

In diesem Fall allerdings wurde erst gebaut und dann das Konzept an die Bedürfnisse des Fördermittelgebers angepasst. Dieser hat dem Konzept dann bereits zugestimmt, bevor die Kommune, welche die eigentliche Planungshoheit besitzt, das Konzept berät und beschließt. Die Beschlussfassung soll nun im Nachgang aus formalen Gründen erfolgen.

Eine solche Vorgehensweise ist nicht nachvollziehbar. Die BIZ Fraktion lehnt es ab, erst zu bauen und dann im Nachgang die städtebauliche Begründung für die Baumaßnahme zu beschließen.
Darüber hinaus kann die BIZ-Fraktion das vorgelegte Konzept aber auch inhaltlich so nicht mittragen.

Dieses Konzept enthält in der Tatbestandsaufnahme zahlreiche Wertungen und Behauptungen. So wird z. B. behauptet, dass die Leerstände in der Schlossstraße und Casinostraße der Situation des Zentralplatzes geschuldet seien. Dies wiederum habe die Durchführung der Sanierung „Zentralplatz und angrenzende Bereiche“ notwendig gemacht. Eine Begründung für diese Behauptung sucht man in dem Konzept jedoch vergebens. Ebenso für die Behauptung, wonach der neue Zentralplatz die Einkaufsstadt stärken werde oder wonach das Komplementärangebot zum Einzelhandel, wie z.B. die Gastronomie, nicht immer zeitgemäß sei. „Was soll diese nicht näher verifizierte Behauptung bezwecken? Ist es die nachträgliche Legitimation für den erhöhten Gastronomieanteil im neuen Shoppingcenter? Ist es die städtebauliche Begründung für die durch die Stadt geförderte Ansiedlung von Vapiano?“, fragt sich der BIZ-Fraktionsvorsitzende Stephan Wefelscheid.

„Alles in allem entspricht dieses städtebauliche Konzept nicht den Erwartungen der BIZ-Fraktion“, so Wefelscheid.
Dienstag, 22. November 2011
Ausverkauf historischer Gebäude

BIZ-Fraktion kritisiert eingeleitetes Interessenbekundungsverfahren

BIZ-Fraktionsvorsitzender Dr. Michael Gross
Koblenz. (uk) Das Dreikönigin-Haus, der Bürresheimer-Hof und das Alte Kaufhaus, drei Altimmobilien, die untrennbar mit der Identität unserer Stadt Koblenz verbunden sind. Doch nun wurde im Stadtrat vom 10. November 2011 der erste Schritt in Richtung Verkauf durch ein sog. Interessenbekundungsverfahren eingeleitet. Wie zuvor beim Münzhaus sucht die Stadt jetzt nach passenden, privaten Investoren, die Interesse daran haben, die Immobilien zu kaufen.

Die BIZ-Fraktion hat sich stets gegen eine Veräußerung des historischen Altimmobilienbestsands der Stadt ausgesprochen. Das Negativbeispiel Alte Münze veranschaulicht in aller Deutlichkeit, wohin eine schnelle Veräußerung führen kann. Wünschenswert ist es daher, wenn die Immobilien im städtischen Eigentum bleiben und nicht seitens der Verwaltung öffentlich als „betriebswirtschaftlicher Ballast“ bezeichnet zum Verkauf angepriesen würden.

Wie man Kosten und Nutzen in Koblenz ins Verhältnis setzt, zeigt übrigens folgendes Rechenexempel: wie in der Beschlussvorlage des Rates vom 10. November 2011 zum Interessenbekundungsverfahren zu lesen ist, hätte die Sanierung der drei Altstandorte 2007 etwa 6,5 Mio. € gekostet. Dafür hätte man die Gebäude für mehrere Jahrzehnte instand setzen können, sie wären im Eigentum der Stadt geblieben und müssten nicht als sog. „betriebswirtschaftlicher Ballast“ veräußert werden. Stattdessen gibt die Stadt über 100 Mio. € für das Zentralplatzprojekt aus, um gerade mal 6,6 Mio. € Fördergelder vom Land zu erhalten. Dafür war man bereit, weitere Schulden auf sich zu nehmen. Erstaunlich ist, dass das Land und die ADD diese Planspiele trotz kommunalen Schuldenhaushalts mitgemacht haben. Insofern verwundert es kaum, dass die Schulden unserer Stadt um ca. 147.000 € pro Tag anwachsen, wie man es auch der Koblenzer Schuldenuhr entnehmen kann (s. auch http://www.schuldenuhr-koblenz.de/).

Der Verkauf der Altimmobilien wurde von der Verwaltung zudem als „alternativlos“ dargestellt, komisch nur, dass der OB im Nachgang, falls es zu keinem Verkauf kommen sollte, bereit wäre zu prüfen, ob es nicht auch andere Möglichkeiten gäbe. Wieso macht man es nicht –wie es von der BIZ-Fraktion mehrfach in Anträgen und Anfragen vorgeschlagen wurde– genau umgekehrt? Sollte es lediglich um die Beseitigung „betriebswirtschaftlichen Ballasts“ gehen wäre alternativ auch an den Verkauf städtischer Immobilien zu denken, die sich in der Peripherie befinden. In Betracht käme z.B. das Ordnungsamt der Stadt Koblenz in die Altstadt zu verlegen, um dann freiwerdende Bürogebäude zu verkaufen. Dies wäre aus Sicht der BIZ-Fraktion durchaus eine Option die einmaligen, historischen Gebäude der Koblenzer Altstadt halten zu können.
Sonntag, 29. Mai 2011

Café Rheinanlagen – Rat und Verwaltung nutzen letzte Chance zur Mitgestaltung

BIZ-Fraktion sieht wesentliche Forderungen beim Bebauungsplan Café Rheinanlagen umgesetzt.


(biz) Mehrheitlich wurde der Bebauungsplan Nr. 126: Café Rheinanlagen und angrenzende Bereiche am vergangenen Donnerstag im Rat beschlossen. Bis dahin war es eine sprichwörtlich schwere Geburt, mussten doch viele Umstände, Kritikpunkte und städtebauliche Stolpersteine immer wieder aufs Neue ins Visier genommen werden.

Die BIZ-Fraktion hat den jetzigen Bebauungsplan kritisch begleitet und kann sich mit dem aktuellen Ergebnis zufrieden zeigen, wird doch eine Kernforderung der BIZ erfüllt: die Festlegung auf eine maximal zweigeschossige Bebauung. Doch wie kam es soweit? Dafür muss man zurückblicken in das Jahr 2010, genauer auf den 16. September 2010. Dort stellte die BIZ-Fraktion nämlich den ausschlaggebenden Antrag in der damaligen Ratssitzung, die Bebauung der Parzelle Café Rheinanlagen auf zwei Geschosse zu begrenzen. Nach verwaltungsseitiger Überprüfung kam man zu dem Schluss, dass es tatsächlich genügend Argumente gab, um eine solche Beschränkung rechtlich wasserdicht zu gestalten.

In diesem Zusammenhang musste die Verwaltung eingestehen, dass ein bis zu diesem Zeitpunkt nicht berücksichtigtes, landespflegerisches Gutachten aus dem Jahr 2008 die Forderung nach einer zweigeschossigen Bebauung durchaus stützte. Zuvor hatte man stets die Umgebungsbebauung als einzige, stichhaltige Referenz für die Bebauungshöhe angeführt und dies auch gegenüber dem Rat so kommuniziert. Seitens aller Ratsfraktionen zeigte man sich darüber enttäuscht: „Von der Verwaltung an der Nase herumgeführt“ (Gerhard Lehmkühler, SPD), „Im Regen stehen gelassen“ (Marion Lipinski-Naumann, SPD), „Von der Verwaltung hintergangen“ (Anne Schumann-Dreyer, CDU), „Enttäuscht“ (Andrea Mehlbreuer, Grüne).

Noch in der Ratssitzung am 16. September 2010 entschuldigte sich der zu diesem Zeitpunkt harsch kritisierte Baudezernent Prümm beim Rat und versprach entsprechende Nachbesserungen beim Bebauungsplan Nr. 126 gemeinsam mit der Verwaltung vorzunehmen. Die Verwaltung hat damit die Anregungen und die Kritik seitens der BIZ-Fraktion in vollem Umfang aufgegriffen und unterstützt und ist dadurch eigenständig zu der Einsicht gelangt, zuvor in der Bewertung rund um den Bebauungsplan Café Rheinanlagen falsche Akzente gesetzt zu haben. Die neu erstellten Pläne, die nun die Aspekte des landespflegerischen Gutachtens respektieren, stellten neues Vertrauen zwischen Rat und Verwaltung her. In einem Presseartikel vom 9. Dezember 2010 versicherten sowohl der Baudezernent Prümm als auch der Leiter der Stadtplanung, Herr Hastenteufel, dass man sich sicher sei – in Abstimmung mit dem Rechtsamt- eine rechtlich belastbare Begründung für den neu erstellten Bebauungsplan Nr. 126 in dem landespflegerischen Gutachten gefunden zu haben.

In der Ratssitzung am 19. Mai 2011 verlas der stellvertretende Vorsitzende der BIZ-Fraktion Stephan Wefelscheid eine Erklärung, in der er betonte, dass man nun am Scheideweg stünde, da im Juni die dritte Veränderungssperre auslaufe. Daraus folge, dass der Stadtrat nunmehr nur noch die Entscheidung treffen könne, diesem Bebauungsplan zuzustimmen und damit städtebauliche Planung zu verantworten, oder aber abzulehnen und die städtebauliche Zukunft auf Grund des § 34 BauGB der Bauverwaltung bzw. den Gerichten zu überlassen. Das Risiko läge bei § 34 BauGB allerdings darin, dass dann der Investor in Höhe der Umgebungsbebauung, schlimmstenfalls in Höhe des Hotels Kleiner Riesen, bauen könnte. Dies wäre städtebaulich wohl die denkbar schlechteste Alternative. Aus diesem Grund fiel es der BIZ leichter, dem kompromissorientierten Bebauungsplan zuzustimmen.
 
Sonntag, 10. April 2011

Was wird aus „Augenroller“ und Co. nach dem Umzug auf den Zentralplatz?

Stephan Wefelscheid, stellvertretender Fraktionsvorsitzender BIZ --- Stadtplanung ---


Wie das Ordnungsamt (Amt 31) am 19. Oktober 2010 unter 3. auf Anfrage der BIZ-Fraktion zur Entwicklung des Ordnungsamtes (AF/0082/2010) erklärte, sind von Seiten des Ordnungsamtes gemeinsame Streifen mit der Polizei wünschenswert. Dabei hat das Ordnungsamt auch konkrete Vorstellungen über die Durchführung und Stärke dieser Streifen. Auf Nachfrage der Rhein-Zeitung vom 7. Dezember 2010 („Polizisten wollen Ansprechpartner für Bürger sein“) erklärten die Bezirksbeamten Polizeihauptkommissar Werner Emde und Polizeihauptkommissar Hans-Achim Knopp aus ihrer Sicht viel zu selten im Stadtteil unterwegs zu sein, um einfach Gespräche zu führen, Kontakte zu knüpfen und Vertrauen aufzubauen. Dabei erklärten sie, dass es am besten wäre, wenn sie jeden Tag durchs Wohngebiet laufen könnten, da man so Sachen erfahre, bevor etwas Großes passiere. Dies sei wirklich präventive Arbeit.

Wie das Ordnungsamt (Amt 31) am 19. Oktober 2010 unter 1. auf Anfrage der BIZ-Fraktion zur Entwicklung des Ordnungsamtes (AF/0082/2010) erklärte, sind in Anbetracht der nur begrenzt zur Verfügung stehenden, räumlichen, personellen und finanziellen Ressourcen der weiteren organisatorischen Optimierung des Ordnungsamtes Grenzen gesetzt.

Wie das Amt für Wirtschaftsförderung (Amt 80) am 2. November 2010 auf Anfrage der FDP-Fraktion zur Nutzung von Gebäuden (AF/008612010) erklärte, ist noch keine Entscheidung über die Nachnutzung der im Rahmen des Zentralplatzprojektes freiwerdenden, innerstädtischen Immobilien getroffen. Darüber hinaus wurde mitgeteilt, dass z. Zt. auch keine weiteren Anfragen für eine klassische, stadteigene Nutzung über den Zeitpunkt Mitte 2013 hinaus vorliegen. Eine Nachnutzung durch eigene, klassische, kommunale Nutzung sei dabei bisher nicht angedacht, da es nicht zu einer Reduzierung des kommunalen Gebäudebestandes führen würde.

  1. Es entsteht eine zentrale, innerstädtische Anlaufstelle für das Ordnungsamt, was insbesondere den Publikumsverkehr erleichtert;
  2. Es wird eine ständige innerstädtische Präsenz von Ordnungskräften hergestellt;
  3. Die gewünschten gemeinsamen Streifen des Ordnungsamtes mit der Polizei werden deutlich erleichtert;
  4. Eine optimale Nachnutzung eines der freiwerdenden Gebäude ist gewährleistet.
Um bei einer derartigen Planung das Gebot der Reduzierung des kommunalen Gebäudebestandes Rechnung zu tragen, wäre beim Entschluss über den Gesamtumzug des Ordnungsamtes zu überlegen, ob für diesen Fall die Veräußerung des bisherigen städtischen Gebäudes, das bisher das Ordnungsamt beherbergt, möglich wäre.

Aus Sicht der BIZ-Fraktion dürfen sich zudem Fehler wie bei der Privatisierung städtischen Eigentums (z. B. Alte Münz) nicht wiederholen. Bei den in Rede stehenden Immobilien handelt es sich um einen Teil historischer Kernsubstanz von Koblenz die es zu bewahren und schützen gilt.

Die BIZ-Fraktion stellte daher den Antrag:
Nach heftiger Diskussion im Stadtrat wurde der Tenor dann dahingehend geändert, dass der Stadtrat die Ausarbeitung eines generellen Nachnutzungskonzeptes für die innerstädtischen Immobilien beschlossen hat. Die Verwaltung ist nun damit beauftragt ein solches zu erstellen.

Die BIZ bleibt an dem Thema dran und wird berichten!
Sonntag, 13. Dezember 2009

BIZ für den Erhalt des Wohncharakter auf dem Oberwerth


KOBLENZ. Die BIZ-Fraktion hat in der Ratssitzung vom 5. November 2009 gegen den vorgelegten "Bebauungsplan Nr. 67 – Wohngebiet zwischen Mozartplatz/ Beethovenstraße, etc. (Änd. Nr. 1) – Aufstellungsbeschluss (Erweiterung)" – gestimmt.

Hintergrund: Das Land Rheinland-Pfalz ist Eigentümer des Geländes auf dem Oberwerth, auf dem die Gebäude der ehemaligen EWH bzw. Uni Koblenz stehen (u. a. Sporthalle und Seminargebäude). Das Finanzministerium will das Areal zu einem höchst möglichen Preis an Investoren verkaufen. Außer den unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden sollen dort alle Bauten ab 2012 abgerissen und Platz für eine kleinteilige Wohnbebauung geschaffen werden. Dafür braucht das Land eine Änderung des Bebauungsplans, die nur der Stadtrat beschließen kann. Die Uni-Sporthalle kann jetzt laut Stadtratsbeschluss weiter genutzt werden, bis das neue Sportzentrum auf dem Asterstein mit Unterstützung des Landes gebaut ist. Diese Maßnahme begrüßt die BIZ ausdrücklich.

Allerdings hat die BIZ Vorbehalte gegenüber der konkreten Planung, wonach das Grundstück im Kontrast zum Gesamtcharakter des Oberwerth (Wohngebiet mit herrschaftlichen Einzelvillen) mit Reihenhäuschen auf kleinen Grundstücksflächen bebaut werden soll. Die verdichtete Bebauung widerspricht dem Gesamtcharakter des Stadtteils.

Das ist der Grund, warum die BIZ Fraktion dem Bebauungsplan nicht zugestimmt hat. Im übrigen könnte man das ehemalige Uni-Seminargebäude kostengünstig zu einem Kongresszentrum umgestalten, und somit dem Koblenzer Steuerzahler und der hochverschuldeten Stadt Millionen an Investitionen für den geplanten opulenten Umbau der Rhein Mosel Halle ersparen. Die Stadt sollte darüber mit dem Land verhandeln und könnte dann – bei den immer wieder von der SPD Fraktion hervorgehobenen guten Beziehungen nach Mainz – darauf hinwirken, dass das Land der Stadt wenigstens das Grundstück des Seminargebäudes für eine symbolische Summe überlässt und ansonsten auf eine Wohnbebauung im Sinne des Oberwerther Gesamtcharakters hinwirkt.
Sonntag, 1. November 2009

Platanen sollen weichen

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