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Dienstag, 15. Dezember 2009

Kommentar: Auch SPD kann lernfähig sein

Die "Gegner-Parteien" eines Einkaufszentrums auf dem Zentralplatz haben bekanntlich bei der Stadtratswahl am 7. Juni d. J. von den Koblenzer Bürgerinnen und Bürger mit über 30% der Stimmen für den neuen Stadtrat eine höchst respektable zeitnahe Zustimmung erhalten. Ganz im Gegensatz dazu steht die mehr als fragwürdige Vor-Tores-Schluss-Panik-Mehrheit für ein Einkaufszentrum im alten Stadtrat drei Tage vor Ablauf der Mandate.
 Eine Vielzahl von aktuellen Unwägbarkeiten wie die mögliche größere Verzögerung bis Ablehnung der heute geplanten Realisierung durch verschiedene Gerichtsentscheidungen, die nicht zu verantwortenden Kosten des astronomisch teuren gläsernen Kulturbaus, der schnell wachsende Widerstand in der Bevölkerung gegenüber öffentlich geförderten Prestigeobjekten (siehe auch Nürburgring) sind gerade jetzt der Nährboden für die zunehmenden Zweifel daran, ob das Zentralplatzprojekt überhaupt verwirklicht werden kann. Die BIZ sieht sich dadurch weiter bestärkt, im Rahmen ihrer politischen 10 Punkte für Koblenz das Ziel für die Gestaltung eines überwiegend grünen Zentralplatzes mit Markthalle und Kultureinrichtungen entsprechend dem Willen der Mehrheit der Koblenzer Bürger auf allen Ebenen und in allen Gremien zu verfolgen.
Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD, Gerhard Lehmkühler, bestätigt nun auch noch, dass Vertreter der BIZ konstruktiv mitarbeiten, für positive Entwicklung sorgen und konstruktiv kritische Anmerkungen machen. Damit bezeugt zumindest ein wichtiges Mitglied der SPD Fraktion entgegen bisherigen ideologischen Vorurteilen, dass auch erklärte Gegner eines Einkaufszentrums auf dem Zentralplatz konstruktive Arbeit zum Wohl unserer Stadt leisten. Im wohl verstandenen Sinn von Herrn Lehmkühler darf man darüber spekulieren, dass hinter verschlossenen Türen bei der SPD ein Umdenken stattgefunden hat. Es ist festzustellen, dass man auch innerhalb der SPD beginnt, das Gewicht der Argumente der Gegner eines Einkaufszentrums auf dem Zentralplatz ernst zu nehmen. Vielleicht sind das die ersten Anzeichen eines bevorstehenden Umschwenkens in der Zentralplatzfrage zumindest von Teilen der SPD Fraktion. (Stefan Mies)
Dienstag, 24. November 2009

Ratsfraktion Gross/Henchel ./. Stadtrat Koblenz - Leserbrief "Gericht drückt sich"

Das Verwaltungsgericht hat verfügt, dass die Klage einer ehemaligen Fraktion gegen den Koblenzer Stadtrat unzulässig ist.
Mit großem Interesse habe ich die Begründung des Verwaltungsgerichts gelesen, die besagt, dass eine Fraktion, die in einem Stadtrat während einer vergangenen Ratsperiode tätig war, nach deren Ablauf nicht mehr berechtigt ist, die Rechtswidrigkeit von Ratsbeschlüssen, hier die Beratung der Zentralplatzpläne in nicht-öffentlicher Sitzung, gerichtlich klären zu lassen.
Ganz ehrlich: Verstanden habe ich sie nicht. Verstanden habe ich nur, dass das Gericht sich um eine Entscheidung in der Sache gedrückt und damit gleichzeitig gebilligt hat, dass hinter verschlossenen Türen eine öffentliche Willensbildung verhindert wurde. Die Fraktion Gross/Henchel hat doch nicht für sich geklagt, denn sie war zur Ratssitzung zugelassen, sondern für die ausgesperrten Bürgerinnen und Bürger. Schon um dies in Zukunft zu verhindern, wäre eine materiell-rechtliche Entscheidung zugunsten der Demokratie dringend nötig gewesen, wenn schon die Meinung der Bevölkerung von großen Teilen des Stadtrats, aus welchen Gründen auch immer, schlichtweg ignoriert wird.
(Leserbrief Rhein-Zeitung, Lokalteil Koblenz, Ausgabe Di 24.11.2009)
Dienstag, 21. Juli 2009

Stadtratssitzung vom 16. März 2009 wird juristisch neu aufgerollt

KOBLENZ. Als letzte offizielle Amtshandlung hat die Fraktion Dr. Gross/Henchel noch vor der konstituierenden Sitzung des neu gewählten Stadtrates Feststellungsklage beim Verwaltungsgericht Koblenz erhoben. Mit dieser Klage begehrt die Fraktion Dr. Gross/Henchel u. A. die gerichtliche Feststellung, dass der Ausschluss der Öffentlichkeit bei der Beratung und Beschlussfassung über den städtebaulichen Vertrag, den Grundstückskaufvertrag und den Miet-Kaufvertrag zum Zentralplatzprojekt "Forum Mittelrhein" in der Stadtratssitzung am 16. März 2009 rechtswidrig war. Bei dieser Feststellungsklage handelt es sich um einen sog. Kommunalverfassungsstreit, bei dem nicht einzelne Ratsmitglieder Klagegegner sind, sonder bei dem ein Teil des Rates, nämlich die Fraktion Dr. Gross/Henchel, vom Gericht die Entscheidungen des gesamten Stadtrates auf ihre Rechtmäßigkeit, nämlich den Einklang mit der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz, überprüfen lässt.

Demokratische Legitimation, demokratische Kontrolle und demokratische Partizipation lassen sich sinnvollerweise nur unter der Voraussetzung parlamentarischer Öffentlichkeit verwirklichen.

Die Wähler haben ihre Repräsentanten für den Stadtrat in periodisch wiederkehrenden Wahlen zu wählen. Der Wahlakt ist ein Kontrollakt gegenüber der bisherigen Tätigkeit des jeweiligen Stadtrates und zugleich ein Legitimationsakt: Ein Vertrauensbeweis in der Wiederwahl und ein Vertrauensvorschuss in der Neuwahl. Eine derartige Entscheidung setzt aber eine möglichst umfassende Kenntnis der politischen Zusammenhänge und Alternativen voraus und ist sinnvollerweise nur dann möglich, wenn der Wähler über die politischen Ereignisse, insbesondere über das Verhalten der Fraktionen und Stadträte im Stadtrat, ausreichend informiert ist. Die Öffentlichkeit der Stadtratssitzungen ist daher notwendige Voraussetzung für Wahlen auf der Grundlage demokratischer Willensbildung.

Aber auch für die Zeit nach den Wahlen behält die demokratische Funktion des Prinzips der Sitzungsöffentlichkeit des Stadtrates ihre tragende Bedeutung. Sie ermöglicht die permanente Kommunikation zwischen Stadträten und Volk, indem die fiktive Anwesenheit des ganzen Volkes den Stadträten trotz ihrer gewissensmäßigen Unabhängigkeit ständig die Tatsache ihrer Stellung als delegierter Volksvertreter bewusst gemacht und ihr Verantwortungsbewusstsein berührt wird. Dadurch wird unzulässigen Einwirkungen persönlicher Beziehungen, Einflüssen und Interessen auf die Beschlussfassung vorgebeugt und der Anschein vermieden, dass "hinter verschlossenen Türen" unsachgemäße Motive für die getroffene Entscheidung maßgebend gewesen sein könnten. Demokratische Kontrolle kann nur dann funktionieren, wenn die einzelnen politischen Positionen im Rahmen der parlamentarischen Auseinandersetzungen ständig sichtbar gemacht werden, um sie so für die Öffentlichkeit verständlich, nachvollziehbar und damit auch kontrollierbar zu gestalten.

Dass der Ausschluss der Öffentlichkeit fatale Folgen nach sich ziehen kann, hat jüngst auch die Nürburgring-Affäre mit dem Rücktritt von Finanzminister Ingolf Deubel gezeigt. Wäre die Öffentlichkeit über die riskanten Finanzgeschäfte umfänglich informiert worden, hätte Ministerpräsident Kurt Beck vielleicht nicht sagen müssen:" Wir hätten früher die Reißleine ziehen müssen!"

(Pressemitteilung BIZ Koblenz e.V.)

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